Informationen zu XRechnungen
Ab dem 01.04.2023 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, verpflichtet ausschließlich elektronische Rechnungen (XRechnungen) zu stellen.
Einfache PDF-Dokumente oder Bilddateien genügen nicht mehr.
Rechnungsstellende müssen Rechnungen ab einem Auftragswert von 1.000,00€ gegenüber den Rechnungsempfangenden in einem elektronischen Format ausgestellt und übermittelt werden.